AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Mattes Computersysteme GmbH


1. Allgemeines
Für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Kauf-, Werklieferungs- oder Werkverträge gelten, ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft oder
juristische Person ist, die nachstehenden Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Vertragspartner seine eigenen, von unseren Bedingungen abweichenden allgemeinen Lieferbedingungen mitgeteilt hat oder
mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Kunden, insbesondere auf Bestellscheinen usw. abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht bei Vertragsabschluß oder später widersprechen. Für ergänzende oder weitere Abschlüsse mit demselben
Kunden gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen auch dann, wenn auf sie nicht noch einmal ausdrücklich Bezug genommen worden ist.


2. Auftragserteilung
An uns gerichtete Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme schriftlich bestätigt worden ist. Unsere Auftragsbestätigungen gelten als angenommen, wenn der Kunde
ohne Rücksicht darauf, ob er Kaufmann ist, die Ablehnung nicht unverzüglich mitteilt. Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten sind für die Ausführung nicht
verbindlich. Konstruktionsveränderungen, Strukturabweichungen in der Holzmaserung sowie Abweichungen in den Farbtönen sind bei Produkten unserer Büromöbelprodukten vorbehalten.
Naturfurniere unterscheiden sich stets durch Maserung und Farbe, daher sind bei Neu- und Nachbestellungen Übereinstimmungen mit anderen Möbeln kaum zu erreichen. Nachträgliche
Änderungen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese Umstellungen ohne weiteres möglich sind. Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem schriftlichen
Einverständnis als angenommen.


3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten ab Lager, sind Nettopreise und beinhalten eine Transportversicherung. Die Frachtkosten werden zusammen mit der
Ware in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen unter € 100,00 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 8,00 in Anrechnung gebracht. Rechnungsbeträge unter € 70,00 sind sofort zahlbar.
Rechnungsbeträge über € 70,00 sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Service- und Reparaturrechnungen sind generell innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.Bei
Zielüberschreitungen berechnen wir Zinsen in Höhe von 2 % über Bankzins. Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung angenommen. Die Mehrwertsteuer wird getrennt
ausgewiesen. Zahlungen sind grundsätzlich in €/€uro zu leisten. Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel oder Schecks zu
Protest, erfolgen bei ihm Pfändungen, oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt
ist, zurückzutreten und für weitere Leistungen Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Desweiteren sind wir berechtigt, alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu
ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Ansprüche des Kunden ist
ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen. Reklamationen berechtigen in keiner Weise zur Zurückhaltung von Zahlungen.


4. Lieferzeiten
Von uns genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung durch uns sind ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigen
den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Im Falle von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höhere Gewalt oder sonstiger von uns
nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne daß der Kunde Schadensersatzansprüche oder Nachlieferung geltend machen
kann. Bei Abrufbestellungen ist der Käufer spätestens 14 Tage nach dem bestätigten Termin zur Abnahme verpflichtet. Der Abruf muß mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten
Auslieferungstermin erfolgen.
Ist infolge betrieblicher Umstände eine geschlossene Lieferung nicht möglich, behalten wir uns Teillieferungen vor. Die Teillieferung gilt in jedem Falle als selbständiges Geschäft. Es erfolgt
hierüber gesonderte Rechnung. Der Käufer hat nicht das Recht, diese Rechnung erst nach Auslieferung des Gesamtauftrages zu bezahlen.


5. Versand
Die Lieferung erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung frei oder unfrei an die Adresse des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf das Transportfahrzeug auf den Käufer über, auch
wenn der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Montage) übernommen hat. Jede durch uns nicht zu vertretende Lagerung muß dem Kunden berechnet werden. Bei einer Lagerung in
unserem Haus beträgt die Lagergebühr pro Monat mindestens 0,5 % des Rechnungsbeitrages.


6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche bestehenden oder künftig
entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere auch bis zur Bezahlung eines sich aus einemKontokorrentverhältnis ergebenden Saldos. Der Kunde
darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Gegenständen verbinden, die nicht in unserem Eigentum stehen. In diesem Fall erwerben wir gemäß § 947
BGB Miteigentum. Der Kunde ist ferner berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferte Vorbehaltsware ohne oder nach Be- und Verarbeitung an einen oder
mehrere Abnehmer zu veräußern, jedoch nicht zu einem unter dem Verkaufspreis liegenden Preis. Wird dabei der Verkaufspreis den Abnehmern gegenüber gestundet, so hat der Kunde sich
gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Der
Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehende Kaufpreisforderung an uns ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere
Abnehmer verkauft wird. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werkvertrages der eines Werklieferungsvertrages verwandt, tritt der Kunde die Forderung aus diesen
Verträgen bereits im gleichen Umfang an uns ab, wie dies bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Der Kunde verpflichtet sich, uns hierfür sämtliche Auskünfte zu erteilen und die
notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Solange wir die Abtretung von Drittschuldnern nicht angezeigt haben, ist der Kunde zur Einziehung der Forderung bis auf weiteres ermächtigt. Er ist
nicht berechtigt, über die Forderung in anderer Weise zu verfügen. Wir haben das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung von Forderungen jederzeit zu widerrufen und die Forderungen
selbst einzuziehen. Bei Bezahlung der Ware durch den Drittschuldner tritt an die Stelle der Ware der Erlös. Dieser ist für uns bereitzuhalten und an uns abzuführen. Der Kunde ist in diesem
Falle als unser Treuhänder anzusehen. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu
verpfänden. Wird die Ware oder der gesondert aufbewahrte Erlös oder die Forderung aus dem Weiterverkauf gepfändet oder in anderer Weise gefährdet, so ist uns sofort schriftlich Mitteilung
zu machen, und zwar unter Anschluß des Pfandprotokolls bzw. Des Pfändungsbeschlusses. Gerät der Kunde in Konkurs oder wird das Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet, so
haben wir gegen den Konkursverwalter bzw. den Vergleichsverwalter die gleichen Rechte wie gegen den Kunden selbst.


7. Gewährleistung
Beanstandung durch Warenmängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt durch Brief schriftlich mitgeteilt werden. Jegliche
Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist oder wenn unsere
Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung. Bei berechtigter Beanstandung steht uns das
Recht zu, den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Neulieferung der fehlerhaften Teile zu beheben. Nach erfolglosen
Nachbesserungsversuchen stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsfristen zu. Der Kunde nicht berechtigt, Ware ohne unser schriftliches Einverständnis zurückzugeben.
Schadensersatzansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Frachtauslagen, Arbeitslöhnen und Preisdifferenzen bei Deckungskäufen sind in jedem Falle ausgeschlossen. Reklamationen bzw.
Mängelrügen geben ferner dem Kunden nicht das Recht, mit der Zahlung zurückzuhalten bzw. den Kaufpreis zu mindern.


8. Transportschäden
Für Transportschäden wird von uns nicht gehaftet. Diese sind bei Empfang der Ware schriftlich festzuhalten und uns sofort zu melden. Die Vollständigkeit ist anhand der Lieferscheine zu
prüfen. Fehlende Teile sind beim Ablieferer zu reklamieren und müssen von diesem schriftlich bestätigt werden. Bei Bahn- und Postversand ist sofort eine amtliche Schadensfeststellung
durchzuführen. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers, dieser hat im eigenen Interesse auf die richtige Abwicklung bei eventuellen Transportschäden zu sorgen. Insbesondere ist auch bei
dem Transport eines Kundengerätes eine Haftung für Transportschäden an nicht original- verpackter Ware ausgeschlossen.


9. Garantie
Wir leisten eine Garantiedauer für Büromaschinen und Büromöbel, die von unseren Vorlieferanten gegeben wird. Die Garantie erstreckt sich auf Material und Konstruktion, sofern der
Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verschulden des Käufers entstanden ist. Der Garantieklausel unterliegen Mängel sowie versteckte Mängel, die innerhalb der
Garantiezeit geltend gemacht werden. Der Käufer hat das Recht, Ausbesserung oder Ersatz von fehlerhaften Teilen zu verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


10. Schadenersatz
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufobjekte zurückzunehmen, wobei die nachstehenden
Entschädigungen beansprucht werden können:
a) Ein monatlicher Mietzins von 3% der Kaufsumme
b) Eine Abnutzungsgebühr von 25% der Kaufsumme
c) Sämtliche Mahn- und Schreibgebühren sowie Rechts-, Rücknahme- und Transportkosten.
Weitergehende Rechte wegen unsachgemäßer Behandlung der Kaufobjekte bleiben ausdrücklich vorbehalten.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Albstadt. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist für alle vertraglichen Ansprüche aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis, für
deliktische sowie andere gesetzliche Ansprüche Gerichtsstand Albstadt. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.

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